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Baugesuche

Planauflagen

Beim ordentlichen Baubewilligungsverfahren wird die Publikation im Amtsblatt sowie im Internet vorgenommen.

Beim vereinfachten Baubewilligungsverfahren für geringfügige Bauten erfolgt eine Information im Internet. Zudem müssen die betroffenen Nachbarn ihr Einverständnis zum Bauvorhaben erteilen. Wenn das Einverständnis der Nachbarn nicht vorliegt, werden sie mit eingeschriebenem Brief über die Planauflage informiert.

Die Akten können während den Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung in St. Antoni eingesehen werden. Nach telefonischer Terminvereinbarung, können die Baugesuche ebenfalls auf der Gemeindeverwaltung in Tafers eingesehen werden. 

Allfällige und begründete Einsprachen sind während der Auflagefrist an den Gemeinderat Tafers, Schwarzseestrasse 5, 1712 Tafers einzureichen.

Planauflage:

Vereinfachtes Verfahren (Sektor St. Antoni)
Gesuchsteller: Bauherrengemeinschaft Tertio, p.A. Bühler Roger, Sellenriedstrasse 43, 1713 St. Antoni
Gegenstand des Gesuches: Heizungsersatz der Wärmepumpe mit Erdsonde gegen eine neue Wärmepumpe mit Erdsonde, neue Bohrung 300m
Ort: Sellenriedstrasse 58 - 64, Art. 1772, 1771, 1771, 1769 (St. Antoni) GB Tafers 
Öffentliche Auflage: 13. September 2024 bis 27. September 2024

 

Vereinfachtes Verfahren (Sektor Tafers)
Gesuchsteller: Castella Claude, Route de la Tourbière 29, 1688 Sommentier und
Castella-Jaquenoud Corinne, Rue de la Paix 9, 1630 Bulle
Gegenstand des Gesuches: Heizungsersatz der Ölheizung auf Anschluss an das Fernwärmenetz
Ort: Thunstrasse 1, Art. 18 (Tafers) GB Tafers 
Öffentliche Auflage: 11. September 2024 bis 25. September 2024

 

Ordentliches Verfahren (Sektor St. Antoni)
Gesuchsteller: Gemeinde Tafers, Schwarzseestrasse 5, 1712 Tafers
Gegenstand des Gesuches: Abbruch und Wiederaufbau Brücke
Ort: Schafersrain, Art. 1264 / 2181 (Tafers und St. Antoni) GB Tafers 
Öffentliche Auflage: 30. August 2024 bis 13. September 2024

 

Ordentliches Verfahren (Sektor Tafers)
Gesuchsteller: S&C CAP Invest SA, Rue de la Madelaine 29, 1800 Vevey
Gegenstand des Gesuches: Neubau Mehrfamilienhaus, Vergrösserung der Einstellhalle, Änderung Zugang zur Liegenschaft, Erstellen Aussenparkplätze, Wärmepumpe Luft/Wasser innen aufgestellt
Ort: Maggenbergstrasse 5a + 5b, Art. 1381 (Tafers) GB Tafers 
Öffentliche Auflage: 30. August 2024 bis 13. September 2024

 

Ordentliches Verfahren (Sektor Tafers)
Gesuchsteller: NCL Immobilien AG, Steinigenweg 24, 1712 Tafers
Gegenstand des Gesuches: Abbruch Holzlagerhalle, Neubau Mehrfamilienhaus mit Gewerberäumen, Wärmepumpe mit Erdsonden
Ort: Steinigenweg 24, Art. 555 (Tafers) GB Tafers 
Öffentliche Auflage: 30. August 2024 bis 13. September 2024

 

Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen
Gesuchsteller: Eidgenössisches Starkstrominspektorat, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltdorf
Gegenstand des Gesuches:

S-2457608.1
Transformatorenstation Tannweg
- Neubau auf Parzelle 1123 der Gemeinde Tafers 
Koordinaten: 2583534 / 1185813

L-2457609.1
24 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Sonnenrain und Tannweg
- Einschlaufung in die neue Transformatorenstation Gänseberg auf den Parzellen 1123 und 1123 der Gemeinde Tafers 
Koordinaten: von 2583279 / 1185356 nach 2583534 / 1185813

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die 
Groupe E SA
Route de Morat 135
1763 Granges-Paccot

im Namen von 

Groupe E SA
Route de Morat 135
1763 Granges-Paccot
Gesuch/e eingereicht.

Die Gesuchsunterlagen betreffend das Projekt werden vom 13 September 2024 bis zum 14 Oktober 2024 im Tafers öffentlich aufgelegt.

Das unterbreitete Gesuch umfasst folgende Ersuchen um Ausnahmegenehmigung(en) / Ausnahmebewilligung(en):

-    Ausnahmebewilligung für Bauten ausserhalb der Bauzone im Sinne von Art. 24 ff. des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG; SR 700)
-    Ausnahmegenehmigung betreffend Gewässerschutzbereiche im Sinne von Art. 19 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (GSchG; SR 814.20)
Die aufgelegten Unterlagen stehen während der Auflagefrist ebenfalls auf https://esti-consultation.ch/pub/4318/371e4b60online zur Einsicht zur Verfügung. 

Massgebend sind allein die in der oben genannten Gemeinde aufgelegten Unterlagen.

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG). 

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. [Diese Einsprache kann entweder schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Im letzteren Fall muss die Einsprache die Vorgaben zu den elektronischen Eingaben erfüllen und unter anderem mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen sein (vgl. Art. 5 bis 7 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens [SR 172.021.2]). Wer innert Frist keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:

a.    Einsprachen gegen die Enteignung;
b.    Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG;
c.    Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
d.    Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
e.    die geforderte Enteignungsentschädigung.

Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.
 

Ort: Tannweg 2b, Art. 1123 (Tafers) GB Tafers
Öffentliche Auflage: 13. September 2024 bis 14. Oktober 2024

Die elektronische Baueingabe (Vorgesuch, geringfügiges Verfahren, ordentliches Verfahren) muss über die Plattform FRIAC erfolgen. Bei Fragen steht Ihnen Fachzentrum Bauwesen gerne zur Verfügung. 

 

Dokumente

Name
23072-Bericht-240108 (PDF, 5.98 MB) Download 0 23072-Bericht-240108
23072-GBR mit Änderungen-240108 (PDF, 811.03 kB) Download 1 23072-GBR mit Änderungen-240108
23072-couverture-240110 (PDF, 136.98 kB) Download 2 23072-couverture-240110
23072-GBR SV-240108 (PDF, 798.9 kB) Download 3 23072-GBR SV-240108
23072-ZNP 5000-240109 (PDF, 2.93 MB) Download 4 23072-ZNP 5000-240109
23072-GRP 5000-240109 (PDF, 3.53 MB) Download 5 23072-GRP 5000-240109
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