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Gemeindeversammlung

Die Einladung zur Gemeindeversammlung erfolgt durch die Publikation im Amtsblatt und eine Botschaft, die an alle Haushalte zugestellt wird.

Die Gemeindeversammlung befindet über den Voranschlag und die Rechnung sowie über alle weiteren wichtigen Geschäfte der Gemeinde. Sie ernennt die Mitglieder der Finanzkommission, der Einbürgerungskommission und die Mehrheit der Mitglieder der Planungskommission.

Stimmberechtigt sind:
- Schweizerbürger-/innen die in der Gemeinde Tafers wohnhaft sind und 18 Jahre alt sind;
- Ausländer-/innen, mit der Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis), die mindestens 5 Jahre ohne Unterbruch im Kanton Freiburg und in der Gemeinde Tafers wohnhaft und 18 Jahre alt sind.

Drittpersonen oder nicht Stimmberechtigte, die an der Gemeindeversammlung teilnehmen, haben bitte am zugewiesenen Ort im Saal Platz zu nehmen.

Ort

Wird jeweils mit der Einladung bekanntgegeben und kann ändern.

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