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Wasser, unser Lebenselixier Im Kanton Freiburg müssen die Gemeinden dafür sorgen, dass Wohn- und öffentlichen Räumen genügend Trinkwasser zur Verfügung steht. Die Gemeinden können Dritte (Verteilergesellschaften, industrielle Betriebe) mit den technischen Aufgaben der Wasserverteilung beauftragen. Die politische Verantwortung jedoch kann nicht delegiert werden. Die gesetzlichen Grundlagen sind das kantonale Trinkwassergesetz (TWG) und dessen Ausführungsreglement (TWR). Alle Trinkwasserversorgungen (Gemeinden und Vereine) unterliegen ebenfalls der eidgenössischen Lebensmittelgesetzgebung (RS 817).
Herkunft TrinkwasserDas Trinkwasser im Verteilnetz Tafers setzt sich wie folgt zusammen:
Unser Trinkwasser wird an 6 Standorten gewonnen, in 6 Reservoiren gespeichert, in über 110 Kilometer Leitungen an über 7900 Einwohnende verteilt.
WasserhärteDie Wasserhärte des Trinkwassers im Verteilnetz Tafers beträgt für alle Konsumenten je nach Jahreszeit zwischen 25.5 und 32°fH / französische Härtegrade. Die Gesamthärte eines Wassers wird gewöhnlich in französischen Härtegraden (°fH) ausgedrückt. Die für das Kantonale Laboratorium geltende gesetzliche Einheit ist das Millimol je Liter Wasser (mmol/l oder mM). Ein französischer Härtegrad entspricht 0,1 mmol (Kalzium und Magnesium)/l. Ein Wasser kann wie folgt eingeteilt werden:
Die Tarife finden Sie hier: Finanzielle Situation
Im Fachzentrum Wasser, Abwasser und Gewässer finden Sie weiteres Wissenswerte, Dokumente und Reglemente.
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