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Aufenthaltsbescheinigung - Wochenaufenthalt anmelden
Aufenthaltsbescheinigung - Wochenaufenthalt anmelden
Eine Bestellung einer Aufenthaltsbescheinigung kann online oder direkt am Schalter der Gemeinde erfolgen.
Bestellen Sie Ihre Aufenthaltsbescheinigung online
Sie können Ihre Aufenthaltsbescheinigung bestellen und Ihre Ankunft bei uns als Zweitwohnsitz anmelden, indem Sie hier klicken.
Dafür brauchen Sie:
- einen Heimatausweis, der von der Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes ausgestellt wurde;
- einen Identitätsausweis (Identitätskarte oder Pass);
- eine Kopie Ihres Mietvertrags, wenn Sie Mieterin oder Mieter sind, oder des Beherbergerformulars;
- eine Online-Bezahlmethode (Twint, Kreditkarten wie Visa, Mastercard, PostFinance);
- allenfalls eine Vollmacht, wenn Sie die Ankunft einer Drittperson ankündigen.
- Wenn Sie Ihre Adresse oder Ihren Zivilstand geändert haben, vergewissern Sie sich zunächst, dass Sie diese Änderungen beim Zivilstandsamt gemeldet haben.
Kosten:
Die Gebühr beträgt CHF 20.‒ für die Aufenthaltsbescheinigung.
Wie gehen Sie vor?
- Melden Sie sich im virtuellen Schalter an oder erstellen Sie gegebenenfalls ein Konto.
- Geben Sie online auf jeder Seite die erforderlichen Informationen ein.
- Fügen Sie Kopien der angeforderten Dokumente als Anlage hinzu.
- Den Antrag auf Anmeldung der Ankunft weiterleiten.
Nächste Schritte
- Die Gemeinde bearbeitet Ihren Zuzugsantrag für den Zweitwohnsitz.
- Wenn Ihr Gesuch gültig ist, wird Ihnen die Aufenthaltsbescheinigung in der Rubrik «Meine Dokumente» im virtuellen Schalter zugestellt. Sie erhalten eine Benachrichtigung vom virtuellen Schalter, wenn Ihre Aufenthaltsbescheinigung bereit ist. Information: die Aufenthaltsbescheinigung wird nicht unterschrieben, sondern mit einem QR-Code versehen, der die Gültigkeit beweist.
Fristen:
Die Gemeinde bearbeitet Ihre Online-Bestellung innerhalb von 48 Arbeitsstunden.
Melden Sie Ihren Zweitwohnsitz am physischen Schalter an
Um Ihre Aufenthaltsbestätigung zu bestellen und Ihren Zweitwohnsitz anzumelden, können Sie persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle vorbeikommen.
Dafür brauchen Sie:
- einen Heimatausweis, der von der Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes ausgestellt wurde;
- ein Identitätsausweis (Identitätskarte oder Pass);
- eine Kopie Ihres Mietvertrags, wenn Sie Mieterin oder Mieter sind, oder des Beherbergerformulars;
- ein Zahlungsmittel (CHF 20.‒);
- allenfalls eine Vollmacht, wenn Sie die Ankunft einer Drittperson ankündigen.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Fachzentrum Einwohnerkontrolle | 026 494 80 10 | gemeinde@tafers.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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