Kopfzeile

Inhalt

Unterhaltsbürgschaft bei Einreisevisum Ausländer

Die Gemeinde muss bei visumpflichtigen Einladungen ausländischer Besucher und Unterhaltsbürgschaften eine Beurteilung der finanziellen Situation des Antragstellers vornehmen. Um diese Überprüfung durchzuführen, muss die Antragstellerin / der Antragsteller folgende Dokumente bei der Gemeindekanzlei einreichen:

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Gesuchsformular https://www.fr.ch/sites/default/files/2018-09/attestation_prise_charge_de.pdf
  • einen amtlichen Ausweis (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis)
  • Mietvertrag des Garanten
  • Lohnausweise der letzten drei Monate (inkl. Ehepartner)
  • Krankenversicherungspolice
  • Kreditverträge (Privatkredite, Leasing etc.)
  • Steuerbescheid oder Kopie der Steuererklärung des Vorjahres
  • aktuelle Bankauszüge
  • aktueller Betreibungsregisterauszug

Die Gemeinde überprüft anhand dieser Unterlagen, ob die Antragstellerin/ der Antragsteller in der Lage ist, die finanziellen Verpflichtungen für die visumpflichtige Person zu erfüllen. Bitte beachten Sie, dass unvollständige Unterlagen zur Nichtbearbeitung des Antrags führen können.

Die Antragstellerin / der Antragsteller muss anschließend die unterzeichnete Unterhaltsbürgschaft an das Amt für Bevölkerung und Migration in Granges-Paccot https://www.fr.ch/de/sjsd/bma senden. Die endgültige Entscheidung über die Visumerteilung obliegt dem Amt für Bevölkerung und Migration.

Die Überprüfung des Dossiers beansprucht mehrere Wochen.

Zugehörige Objekte