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Anpassung der Gebührenordnung per 1. Januar 2026

Publiziert am 21. April 2026
Die Gebührenordnung des Kantons wurde im Rahmen des Programms zur Sanierung der Kantonsfinanzen (PSKF) per 1. Januar 2026 angepasst.

Für die Gemeinden bedeutet dies vor allem neue oder höhere Gebühren in Bereichen, in denen der Kanton Leistungen erbringt – insbesondere bei Bauprojekten auf Kantonsstrassen, in der Raumplanung sowie bei der Nutzung öffentlicher Infrastrukturen.

Die meisten Erhöhungen betreffen kantonale Leistungen, die den Gemeinden in Rechnung gestellt werden. Dazu gehören etwa Leistungen des Tiefbaus: Bauarbeiten auf Kantonsstrassen mit städtebaulichem Anteil, deren Kosten anteilsmässig von den Gemeinden zu tragen sind. Auch bei Plangenehmigungen (z. B. Ortsplanungen) durch die Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (RIMU) steigen die Gebühren je nach Komplexität der Dossiers.

Neu erhebt der Kanton Gebühren für Vorprüfungsgesuche, was die Gesuchsteller direkt betrifft. Aufgrund der angepassten Stunden- und Gebührenansätze werden zum Teil auch die Kosten für Gutachten der kantonalen Ämter steigen. Bei geringfügigen Verfahren stellt die Gemeinde – wie bisher – die Gebühren der kantonalen Ämter in Rechnung.

Die neu ab dem 1. Januar 2026 geltenden Versionen der Gebührenverordnungen für die Leistungen der RIMU sowie deren Ämter finden Sie unter folgenden Links:
 

Verordnung Link auf systematische Gesetzessammlung Auskunft/Kontakt
Verordnung über den Tarif der Gebühren und Verfahrenskosten im Bereich der Raumplanung und des Bauwesens SGF 710.16 - Verordnung über den Tarif der Gebühren und Verfahrenskosten im Bereich der Raumplanung und des Bauwesens - Kanton Freiburg - Erlass-SammlungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Bau- und Raumplanungsamt

seca@fr.ch

Tel. 026 305 3613

Verordnung über die Gebühren des Tiefbauamts SGF 122.28.56 - Verordnung über die Gebühren des Tiefbauamts - Kanton Freiburg - Erlass-SammlungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Tiefbauamt

spc@fr.ch

Tel. 026 305 36 44

Verordnung über die Gebühren des Amtes für Mobilität SGF 122.28.16 - Verordnung über die Gebühren des Amtes für Mobilität - Kanton Freiburg - Erlass-SammlungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Amt für Mobilität

smo@fr.ch

Tel. 026 304 14 33

Verordnung über die Gebühren des Amtes für Umwelt SGF 810.16 - Verordnung über die Gebühren des Amtes für Umwelt - Kanton Freiburg - Erlass-SammlungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Amt für Umwelt

sen@fr.ch

Tel. 026 305 37 60

Verordnung über die Gebühren und Abgaben für die Benützung der öffentlichen Sachen SGF 750.16 - Verordnung über die Gebühren und Abgaben für die Benützung der öffentlichen Sachen - Kanton Freiburg - Erlass-SammlungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Amt für Umwelt

sen@fr.ch

026 305 37 60

 

Tiefbauamt

spc@fr.ch

Tel. 026 305 36 44


Die Tariferhöhungen betreffen unter anderem auch die Nutzung öffentlicher EinrichtungenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., die Schulgelder der Sekundarstufe IIExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., die Beglaubigung Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.notarieller Urkunden, bestimmte Fischereipatente Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.sowie verschiedene polizeiliche LeistungenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen und nicht genehmigten Anlässen.

Diese Massnahmen stellen jedoch nur einen Teil des im Rahmen des Programms zur Sanierung der Kantonsfinanzen (PSKF) beschlossenen Pakets dar, das in die Zuständigkeit des Staatsrats fällt. Ein Teil der Massnahmen kann dabei ohne zusätzliche regulatorische Anpassungen umgesetzt werden. Insgesamt umfasst das Paket 62 Massnahmen im Zuständigkeitsbereich des Staatsrats.

Weitere Informationen finden Sie hier: PSKF: der Staatsrat erlässt drei Verordnungen zur Änderung der Gebühren für verschiedene kantonale Leistungen | Staat FreiburgExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.