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Ankündigung Periodische Schutzraumkontrolle

25. Juli 2024

An die Eigentümer*innen und Verwaltungen von Gebäuden mit einem Schutzraum

Gemäss gesetzlichem Auftrag und auf Weisung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz muss alle zehn Jahre eine Kontrolle der Schutzräume durchgeführt werden (Art. 81 Abs. 1 und 2 der eidgenössischen Zivilschutzverordnung). Der Kanton Freiburg hat entschieden, die periodische Schutzraumkontrolle an ein externes Kontrollorgan zu vergeben.
Deshalb ist die Firma Abri Audit AG beauftragt, diese Kontrolle durchzuführen. Das Unternehmen hat über 50 Jahre Erfahrung mit Schutzbauten und ist spezialisiert auf Schutzraumkontrollen.
Diese Kontrolle ist für die Eigentümer*innen kostenlos und wird vom Kanton übernommen.
Die Abri Audit AG wendet sich mit dem beiliegenden Schreiben zur Terminvereinbarung an Sie als Hauseigentümer/in oder als zuständige Verwaltung und informiert Sie über die nötigen Vorkehrungen.
Kontaktadresse: Abri Audit AG Postadresse gem. Anmeldeschreiben
E-Mail: fr@abri-audit.ch
Telefon-Nr. Französisch: 079 912 49 91 Telefon-Nr. Deutsch: 079 450 79 44
Wir danken Ihnen bereits im Voraus für Ihre Kenntnisnahme und Unterstützung bei der Durchführung der Kontrolle.
Amt für zivile Sicherheit und Militär Route d’Englisberg 7, 1763 Granges-Paccot

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