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Friedensgericht des Sensebezirks

Das Friedensgericht ist im Kanton Freiburg als erstinstanzliches Fachgericht hauptsächlich als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde tätig. Das Friedensgericht stellt den Schutz von Personen sicher, die nicht in der Lage sind, die für sie notwendige Unterstützung einzuholen. So beispielsweise, wenn sie geistig oder psychisch beeinträchtigt oder schwer suchtkrank sind oder sie noch minderjährig sind und die Eltern sich nicht um sie kümmern können.

Erfährt das Friedensgericht durch die betroffene Person selbst oder durch Angehörige, Nachbarn, Polizei oder von anderen Personen von einer Gefährdungssituation, klärt es ab, ob und wie geholfen werden kann.

Hat die betroffene Person niemanden in ihrem Umfeld, der sie unterstützen könnte, prüft das Friedensgericht die Einsetzung eines Berufsbeistandes. Dieser kümmert sich je nach Situation beispielsweise um die administrativen und finanziellen Angelegenheiten der Betroffenen und regelt sämtliche Tätigkeiten mit Banken, Sozialversicherungen, Ämtern und Behörden. Die Tätigkeit der Beistandsperson ist kostenpflichtig und soweit möglich durch die betroffene Person zu bezahlen.

Gefährdet sich eine Person selbst, sei es aufgrund des Alters oder eines sonstigen Schwächezustandes ist das Friedensgericht insbesondere auch für die Verlängerung und Überwachung von fürsorgerischen Unterbringungen zuständig.

Im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Erbangelegenheiten ist die Friedensrichterin zuständig für Ausschlagungen und Siegelungen im Todesfall. Bei dauernder Abwesenheit von Erben oder im Falle von Streitigkeiten, die die Erbmasse gefährden, prüft die Friedensrichterin die Ernennung eines Erbenvertreters oder Erbschaftsverwalters. Für erbrechtliche Fragen sowie die Ausstellung von Erbbescheinigungen sind im Kanton Freiburg hingegen die Notare zuständig.

Die Friedensrichterin ist im Sensebezirk ebenfalls zuständig für die Errichtung von Park- und Betretungsverboten. Die Durchsetzung dieser Verbote obliegt jedoch dem Oberamt.

Entscheide des Friedensgerichts können mittels Beschwerde beim Kantonsgericht Freiburg angefochten werden.

Das Friedensgericht ist keine Schlichtungsstelle und ist nicht zuständig für die Beilegung von Streitigkeiten. Hierfür ist insbesondere das Bezirksgericht des Sensebezirks zuständig.

Kontakt

Friedensgericht des Sensebezirks
Schwarzseestrasse 5
1712 Tafers
Tel. 026 305 86 70
fgsense@fr.ch

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