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Steueranzahlungen

Die 9 Anzahlungsraten werden aufgrund der uns zuletzt bekannten definitiven Steuerveranlagung berechnet. Für zu wenig bezahlte Steuern wird ein Ausgleichszins verrechnet. Um hohe Nachzahlungen zu vermeiden, bitten wir Sie, die Höhe der Steueranzahlungen zu überprüfen. Eventuelle Abweichungen zum letzten Jahr können ausgeglichen werden, indem zusätzliche Zahlungen mit einem leeren Einzahlungsschein getätigt oder einzelne Raten ausgelassen werden, falls das steuerbare Einkommen niedriger ausfällt. Personen, auf welche folgende Kriterien zutreffen, sind gebeten, eine Neuberechnung zu verlangen oder die Gemeindeverwaltung zu kontaktieren:

  • Personen, welche neu eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, vor allem Lernende, welche die Berufsbildung abschliessen oder abgeschlossen haben.
  • Personen, welche wider Erwarten keine Anzahlungsrechnung erhalten haben.
  • Personen, welche im laufenden Jahr grössere Änderungen der Einkommensverhältnisse erfahren.


Wir können Ihnen bei der Festlegung der Steuerbeträge behilflich sein.

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