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Baugesuche

Planauflagen

Beim ordentlichen Baubewilligungsverfahren wird die Publikation im Amtsblatt sowie im Internet vorgenommen.

Beim vereinfachten Baubewilligungsverfahren für geringfügige Bauten erfolgt eine Information im Internet. Zudem müssen die betroffenen Nachbarn ihr Einverständnis zum Bauvorhaben erteilen. Wenn das Einverständnis der Nachbarn nicht vorliegt, werden sie mit eingeschriebenem Brief über die Planauflage informiert.

Die Akten können während den Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung in St. Antoni eingesehen werden. Nach telefonischer Terminvereinbarung, können die Baugesuche ebenfalls auf der Gemeindeverwaltung in Tafers eingesehen werden. 

Allfällige und begründete Einsprachen sind während der Auflagefrist an den Gemeinderat Tafers, Schwarzseestrasse 5, 1712 Tafers einzureichen.

Planauflage: 

Geringfügiges Verfahren (Sektor Alterswil)
Gesuchsteller: Rappo Yann und Grossrieder Janine, Hus 6,1715 Alterswil
Gegenstand des Gesuches: Heizungswechsel von Stückholzheizung auf Wärmepumpe Luft/Wasser (aussen aufgestellt)
Ort: Hus 6, Art. 569 (Alterswil) GB Tafers
Öffentliche Auflage:  10. Juli 2026 bis 24. Juli 2026

 

Geringfügiges Verfahren (Sektor St. Antoni)
Gesuchsteller: Näf Philip und Lea, Bächlisbrunnenstrasse 47, 1713 St. Antoni
Gegenstand des Gesuches: Installation Klimaanlage
Ort: Bachlisbrunnenstrasse 47, Art. 1613  (St. Antoni) GB Tafers
Öffentliche Auflage: 3. Juli 2026 bis 17. Juli 2026

 

Geringfügiges Verfahren (Sektor Tafers)
Gesuchsteller: Egger Josef, Schafersrain 2, 1713 St. Antoni
Gegenstand des Gesuches: Heizungswechsel von Ölheizung auf Wärmepumpe Luft/Wasser aussen aufgestellt
Ort: Schafersrain 2, Art. 1203 (Tafers) GB Tafers
Öffentliche Auflage:  1. Juli 2026 bis 15. Juli 2026

 

Geringfügiges Verfahren (Sektor Alterswil)
Gesuchsteller: Stuber Stephan, Beniwil 18, 1715 Alterswil
Gegenstand des Gesuches: Heizungssanierung, Stückholzheizung auf Stückholzheizung
Ort: Beniwil 18, Art. 212 (Alterswil) GB Tafers
Öffentliche Auflage:  1. Juli 2026 bis 15. Juli 2026

 

Ordentliches Verfahren (Sektor Alterswil)
Gesuchsteller: Homemade BBQ, Sellenriedstrasse 2, 1713 St. Antoni
Gegenstand des Gesuches: Nutzungsänderung im Erdgeschoss, Gewerbegebäude in Alterswil
Ort: Hauptstrasse 24, Art. 4 (Alterswil) GB Tafers
Öffentliche Auflage:  10. Juli 2026 bis 24. Juli 2026

 

Ordentliches Verfahren (Sektor Tafers)
Gesuchsteller: Fasel - Piller AG, Chromenstrasse 9, 1716 Plaffeien
Gegenstand des Gesuches: Umnutzung Oekonomieteil bestehendes Bauernhaus in Gewerberäume mit Büros, Wärmepumpe aussen aufgestellt, Neubau Aussenparkplätze gedeckt und ungedeckt, Ausbau Dachgeschoss
Ort: Bierhaus 2, Art. 832 (Tafers) GB Tafers
Öffentliche Auflage:  10. Juli 2026 bis 24. Juli 2026

 

Ordentliches Verfahren (Sektor Tafers)
Gesuchsteller: Carrel Urs und Nadja, Carrel Sabrina und Ruch Sandro, p. A. Eichmattstrasse 3, 1712 Tafers
Gegenstand des Gesuches: Um- und Anbau Wohnhaus mit Autounterstand und Wärmepumpe Luft/Wasser aussen aufgestellt, Ausnahmegesuch zum Unterschreiten des Strassenabstandes zur Gemeindestrasse durch die Retention
Ort: Eichmattstrasse 3, Art. 285 (Tafers) GB Tafers
Öffentliche Auflage:  26. Juni 2026 bis 10. Juli 2026

 

Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen
Gesuchsteller: Groupe E SA, Route de Morat 135, 1763 Grranges-Paccot
Gegenstand des Gesuches:

S-2632246.1
Transformatorenstation Galteren: Neubau auf der Parzelle 123 der Gemeinde Tafers.
Koordinaten: 2584024/ 1183473

L-2632250.1
24 kV-Kabel zur Transformatorenstation Galteren ab Mast Nr. 75 der Leitung L-173605: Neuverlegung auf den Parzellen 123, 1236, 124, 1237, 1105 und 151 in der Gemeinde Tafers
Koordinaten: von 2584146/ 1183598 bis 2584024/ 1183473

Das unterbreitete Gesuch umfasst folgende Ersuchen um Ausnahmebewilligung:

 

  • Ausnahmebewilligung für Bauten ausserhalb der Bauzone im Sinne von Art. 24 ff. des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG; SR 700)
  • Ausnahmegenehmigung betreffend Gewässerschutzbereiche im Sinne von Art. 19 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (GSchG; SR 814.20)

Die Gesuchsunterlagen betreffend das Projekt werden vom 12.06.2026 bis zum 13.07.2026 in der/im Tafers öffentlich aufgelegt.

Die aufgelegten Unterlagen stehen während der Auflagefrist ebenfalls auf https://esti-consultation.ch/pub/7309/7576bb8b70Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. online zur Einsicht zur Verfügung.

Massgebend sind allein die in der oben genannten Gemeinde aufgelegten Unterlagen.

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. [Diese Einsprache kann entweder schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Im letzteren Fall muss die Einsprache die Vorgaben zu den elektronischen Eingaben erfüllen und unter anderem mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen sein (vgl. Art. 5 bis 7 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens [SR 172.021.2]). Wer innert Frist keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:

  1. Einsprachen gegen die Enteignung;
  2. Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG;
  3. Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
  4. Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
  5. die geforderte Enteignungsentschädigung.

Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.

Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf

Die elektronische Baueingabe (Vorgesuch, geringfügiges Verfahren, ordentliches Verfahren) muss über die Plattform FRIACExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. erfolgen. Bei Fragen steht Ihnen Fachzentrum Bauwesen gerne zur Verfügung. 

 

 

Dokumente

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