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Anpassung der Gebührenordnung per 1. Januar 2026
Für die Gemeinden bedeutet dies vor allem neue oder höhere Gebühren in Bereichen, in denen der Kanton Leistungen erbringt – insbesondere bei Bauprojekten auf Kantonsstrassen, in der Raumplanung sowie bei der Nutzung öffentlicher Infrastrukturen.
Die meisten Erhöhungen betreffen kantonale Leistungen, die den Gemeinden in Rechnung gestellt werden. Dazu gehören etwa Leistungen des Tiefbaus: Bauarbeiten auf Kantonsstrassen mit städtebaulichem Anteil, deren Kosten anteilsmässig von den Gemeinden zu tragen sind. Auch bei Plangenehmigungen (z. B. Ortsplanungen) durch die Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (RIMU) steigen die Gebühren je nach Komplexität der Dossiers.
Neu erhebt der Kanton Gebühren für Vorprüfungsgesuche, was die Gesuchsteller direkt betrifft. Aufgrund der angepassten Stunden- und Gebührenansätze werden zum Teil auch die Kosten für Gutachten der kantonalen Ämter steigen. Bei geringfügigen Verfahren stellt die Gemeinde – wie bisher – die Gebühren der kantonalen Ämter in Rechnung.
Die neu ab dem 1. Januar 2026 geltenden Versionen der Gebührenverordnungen für die Leistungen der RIMU sowie deren Ämter finden Sie unter folgenden Links:
Die Tariferhöhungen betreffen unter anderem auch die Nutzung öffentlicher EinrichtungenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., die Schulgelder der Sekundarstufe IIExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., die Beglaubigung Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.notarieller Urkunden, bestimmte Fischereipatente Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.sowie verschiedene polizeiliche LeistungenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen und nicht genehmigten Anlässen.
Diese Massnahmen stellen jedoch nur einen Teil des im Rahmen des Programms zur Sanierung der Kantonsfinanzen (PSKF) beschlossenen Pakets dar, das in die Zuständigkeit des Staatsrats fällt. Ein Teil der Massnahmen kann dabei ohne zusätzliche regulatorische Anpassungen umgesetzt werden. Insgesamt umfasst das Paket 62 Massnahmen im Zuständigkeitsbereich des Staatsrats.
Weitere Informationen finden Sie hier: PSKF: der Staatsrat erlässt drei Verordnungen zur Änderung der Gebühren für verschiedene kantonale Leistungen | Staat FreiburgExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.