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Wegweiser anbringen
Das Anbringen von Betriebswegweisern ist bewilligungspflichtig. Für einen Betriebswegweiser müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Der Betrieb
• ist ohne Wegweisung schwer auffindbar.
• liegt abseits von Durchgangsstrassen und wichtigen Nebenstrassen.
• ist ein häufig aufgesuchtes Ziel: Der Betrieb muss Fahrziel einer grossen Anzahl ortsunkundiger Fahrzeugführenden sein.
• weist genügend Parkplatznachweis nach baurechtlichen Vorschriften auf.
Sie können ein schriftliches Gesuch mit Angabe der Wegweisung und einem Situationsplan bei der Gemeinde Tafers einreichen. Das Gesuch wird anschliessend dem Tiefbauamt des Kantons Freiburg zur Prüfung und Bewilligung weitergeleitet.
Wegweiser bei Veranstaltungen
Verfügen die Organisatoren von Veranstaltungen über eigenes Wegweisungsmaterial oder werden Wegweiser der Gemeinde benötigt, ist rechtzeitig mit der Bauverwaltung Tafers Kontakt aufzunehmen.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Fachzentrum Bauwesen | 026 494 80 12 | bau@tafers.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Kompetenzzentrum Bau | 026 494 80 12 | bau@tafers.ch |