Bemerkung
Der/die Gesuchsteller/in bestätigt mit der Onlinebestellung, die Bestimmungen über den Datenschutz gemäss Datenschutzgesetz (DSchG) und gemäss dem Gesetz über die Einwohnerkontrolle einzuhalten. Die von der Gemeinde ausgehändigten Daten sind ausschliesslich für den oben angegebenen ideellen Verwendungszweck verwendbar. Insbesondere ist die Weitergabe von Daten an Dritte oder die Verwendung für gewinnorientierte oder Werbezwecke verboten. Wenn die Verwendung mit den Datenschutzvorschriften nicht zu vereinbaren ist, behält sich die Gemeindeverwaltung/Einwohnerkontrolle vor, das Gesuch abzulehnen.