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Temporäre Veranstaltungen - Bewilligungsgesuch (Patent K, Verlängerung, usw.) - Formular A
Wer eine Veranstaltung organisiert, der Getränke und/oder Speisen zum Verkauf angeboten werden, muss ein Patent K beantragen.
Das Gesuch für ein Patent K muss mindestens 60 Tage vor dem Anlasse eingereicht werden. Diese Frist muss zwingend eingehalten werden, damit das Oberamt das Dossier behandeln kann.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Oberamt des Sensebezirks (Staat Freiburg) | 026 305 74 34 | oberamt.sense@fr.ch |