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Beglaubigung
Beglaubigung von Unterschriften
Unterschriften werden durch die Gemeindekanzlei für die Einwohnenden unserer Gemeinde beglaubigt. Diejenige Person, welche ihre Unterschrift beglaubigen lassen will, hat persönlich vorzusprechen und sich mit einem Ausweispapier (Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis) auszuweisen. Das entsprechende Dokument ist dabei erst in der Verwaltung zu unterzeichnen.
Beglaubigung von Kopien
Gerne erstellen die Mitarbeitenden für Sie eine Kopie eines Original-Dokumentes und bestätigen die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original. Kopien eines bereits kopierten Dokumentes können nicht beglaubigt werden. Bitte bringen Sie daher nur Original-Dokument mit.
Preis
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Fachzentrum Administration, Kundendienst | 026 494 80 10 | gemeinde@tafers.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Kompetenzzentrum Gemeindekanzlei | 026 494 80 10 | gemeinde@tafers.ch |