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Geburt eines Kindes
Falls Sie soeben Eltern eines Kindes wurden - herzliche Gratulation.
Im Allgemeinen erfolgt die Geburt in der Geburtenabteilung eines Spitals oder einer Institution (z.B. das Geburtshaus « Le Petit Prince » in Villars-s-Glâne), die die Geburt meldet. Das Zivilstandsamt leitet die Geburtsmitteilung an die Einwohner- und Fremdenkontrolle des Wohnorts weiter. Die Gemeinde Tafers wird anschliessend das Notwendige in die Wege leiten und Ihnen eine neue Niederlassungsbescheinigung ausstellen.
Im Falle einer Hausgeburt bitten wir Sie, sich für genauere Informationen an das Zivilstandsamt Ihres Wohnsitzes zu wenden.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Fachzentrum Einwohnerkontrolle | 026 494 80 10 | gemeinde@tafers.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Kompetenzzentrum Gemeindekanzlei | 026 494 80 10 | gemeinde@tafers.ch |