Kopfzeile
Inhalt
Einbürgerungsverfahren
Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Tafers erhalten? Oder besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?
Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Je nach dem ist für die Einbürgerung der Gemeinderat oder direkt der Kanton oder der Bund zuständig. Beim kantonalen Amt für institutionelle Angelegenheiten, Einbürgerungen und Zivilstandswesen finden Sie detaillierte Angaben. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt.
Wir informieren Sie gerne über die für Sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren auf Gemeindeebene. Entsprechende Gesuchsformulare erhalten Sie ebenfalls beim kantonalen Amt. Folgende Unterlagen sind sicher mal nötig:
- Geburtsscheine
- Ehescheine evtl. Familienbüchlein oder Familienschein
- Wohnsitzzeugnisse
- Fotokopie Ausländerausweis und Reisepass
- Auszug aus dem Zentralstrafregister
- Auszug aus dem Betreibungsregister über die letzten 3 Jahre
- Bescheinigung der Steuerverwaltung
Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt wiederum von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Fachzentrum Einwohnerkontrolle | 026 494 80 10 | gemeinde@tafers.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Kompetenzzentrum Gemeindekanzlei | 026 494 80 10 | gemeinde@tafers.ch |
Name | Download |
---|