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Verpflichtungserklärung / Garantieerklärung

Für Gastgeber in der Schweiz

Sie möchten eine ausländische Person aus einem visumspflichtigen Land für höchstens 3 Monate als Touristin oder Tourist in die Schweiz einladen.

Personen aus visumspflichtigen Ländern reichen als Erstes ein Visumsgesuch (Einladungsschreiben) bei der schweizerischen Auslandsvertretung Ihres Wohnortes ein. Wird das Visum nicht erteilt, kann bei der Auslandsvertretung eine «Verpflichtungserklärung» verlangt werden. Die Verpflichtungserklärung ist von den ausländischen Gästen auszufüllen und Ihnen als Gastgeberin oder Gastgeber in die Schweiz zuzustellen. Wenn Sie bereit sind, die Garantiesumme von CHF 30'000.- zu übernehmen, ergänzen und unterzeichnen Sie die Verpflichtungserklärung. Mit diesem vollständig ausgefüllten Formular sprechen Sie persönlich bei der Einwohnerkontrolle vor.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Verpflichtungserklärung (Formular erhältlich bei der Schweizer Vertretung im Ausland)
  • einen amtlichen Ausweis (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis)
  • Lohnausweise der letzten drei Monate
  • aktuelle Bankkontoauszüge
  • aktueller Betreibungsregisterauszug

Die Übermittlung an die schweizerische Auslandvertretung dauert nach erfolgter Bestätigung je nach Land rund 20 Arbeitstage. Danach können die ausländischen Gäste bei der Vertretung nachfragen, ob das Visum erteilt wird.

Wichtige Links:

Schweizer Vertretungen im Ausland (admin.ch)

Informationen zu Einreise und Aufenthalt in der Schweiz (admin.ch)

 

Preis

gratis

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