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Vollständiges Feuerverbot im Kanton Freiburg

Publiziert am 27. Juli 2026

Vollständiges Feuerverbot im Kanton wegen extremer Waldbrandgefahr

Der Staatsrat hat mit sofortiger Wirkung ein vollständiges Feuerverbot im Freien für das gesamte Kantonsgebiet beschlossen. Grund sind die anhaltende Trockenheit, hohe Temperaturen und die sehr hohe Waldbrandgefahr. Der Beschluss gilt auch für die Feierlichkeiten zum 31. Juli und 1. August 2026.

Verboten sind sämtliche Feuer im Freien sowie das Abbrennen und der Verkauf bewilligungspflichtiger Feuerwerkskörper (Kategorien F2 und F3). Ebenfalls untersagt sind unter anderem Raketen, Knallkörper, Wunderkerzen, Lampions, Himmelslaternen und offene Flammen bei Strassenvorstellungen.

Ausnahmen gelten für:

  • Grillieren mit Gasgrills oder geschlossenen Feuerstellen im Garten, auf Terrassen oder Festplätzen, sofern mindestens 50 Meter Abstand zum Waldrand eingehalten und die Sicherheitsvorschriften beachtet werden.

  • Den Einsatz von Gasbrennern und anderen Geräten mit offener Flamme auf Baustellen durch Fachkräfte.

  • Offizielle Feuerwerke auf dem Murten- und Neuenburgersee, sofern sie von bewilligten Fachpersonen durchgeführt und entsprechende Sicherheitsmassnahmen eingehalten werden.

Der Beschluss tritt sofort in Kraft und ersetzt die bisherige Regelung vom 10. Juli 2026. Verstösse können mit Bussen zwischen 50 und 2'000 Franken geahndet werden. Die Bevölkerung wird zudem aufgefordert, aufgrund der extremen Trockenheit besondere Vorsicht walten zu lassen.

Staatskanzlei Freiburg (genauer Beschluss siehe beiliegende Dokumente)

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