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Teilaufhebung des kantonalen Feuerverbotes
Aufhebung Feuerverbot ausserhalb der Waldgebiete
Aufgrund des Regens der vergangenen Tage und der günstigen Wetterentwicklung wurde die Waldbrandstufe im Kanton Freiburg vom Amt für Wald und Natur (WNA) von der Gefahrenstufe 4 auf die Gefahrenstufe 3 herabgesetzt. Die Situation ausserhalb der Waldgebiete hat sich in Bezug auf die Brandgefahr wieder normalisiert. Daher kann das Verbot vom 27. Juli 2026, Feuer im Freien zu entfachen und Feuerwerkskörper zu entzünden, aufgehoben werden. Das Amt für Wald und Natur trifft spezifische Vorschriften für die Waldgebiete.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Staatskanzlei Freiburg (genauer Beschluss siehe beiliegende Dokumente)
Zugehörige Objekte
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| de_ACE_levee_interdiction_feux (PDF, 88 kB) | Download | 0 | de_ACE_levee_interdiction_feux |
| fr_ACE_levee interdiction_feux (PDF, 177 kB) | Download | 1 | fr_ACE_levee interdiction_feux |