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Feuerverbot im Freien
Der ausbleibende Niederschlag und die hohen Temperaturen der letzten Wochen führen zu einer erhöhten Brandgefahr bei Wiesen, Wäldern und Gebäuden. Dies hat den kantonalen Stab Bevölkerungsschutz (KSBS) dazu bewogen, Feuer im Freien und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf dem gesamten Kantonsgebiet mit sofortiger Wirkung zu verbieten. Für die Feierlichkeiten zum Nationalfeiertag am 31. Juli und 1. August sind Ausnahmeregelungen möglich. Das Grillieren im Garten und auf der Terrasse ist von dem Verbot nicht betroffen, sofern die grundlegenden Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Auf Baustellen ist die Verwendung von Gasbrennern und anderen Geräten mit offener Flamme durch Fachkräfte unter Einhaltung der üblichen Vorsichtsmassnahmen weiterhin erlaubt.
Staatskanzlei Freiburg (genauer Beschluss siehe beiliegende Dokumente)
Zugehörige Objekte
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| Staatsratsbeschluss 10.07.2026 - Feuerverbot im Freien (PDF, 116 kB) | Download | 0 | Staatsratsbeschluss 10.07.2026 - Feuerverbot im Freien |
| Arrêté du Conseil d’Etat 10.07.2026 - Interdiction d’allumer des feux en plein air (PDF, 185 kB) | Download | 1 | Arrêté du Conseil d’Etat 10.07.2026 - Interdiction d’allumer des feux en plein air |