Kopfzeile

Inhalt

Unterschriftsbeglaubigung

In einer Unterschriftsbeglaubigung müssen nach § 21c und § 23 ff. EG ZGB folgende Angaben zwingend gemacht werden:

  • Art der Beglaubigung: Angabe, ob die Unterschrift direkt vor der Urkundsperson angebracht wurde oder ob eine bereits auf einem Dokument vorhandene Unterschrift anerkannt werden soll
  • Name,Vorname
  • Heimatort/Staatsangehörigkeit
  • Geburtsdatum
  • Wohnort
  • Zivilstand


Identitätsüberprüfung: Angabe, auf Grund welcher Tatsachen sich die Urkundsperson über die Identität der an der Beurkundung mitwirkenen Personen Gewissheit verschafft hat (Pass/Identitätskarte, persönlich bekannt)

  • Ort, Datum, Stempel und Unterschrift der Urkundsperson

Preis

10.-

Zugehörige Objekte