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Unterschriftsbeglaubigung
In einer Unterschriftsbeglaubigung müssen nach § 21c und § 23 ff. EG ZGB folgende Angaben zwingend gemacht werden:
- Art der Beglaubigung: Angabe, ob die Unterschrift direkt vor der Urkundsperson angebracht wurde oder ob eine bereits auf einem Dokument vorhandene Unterschrift anerkannt werden soll
- Name,Vorname
- Heimatort/Staatsangehörigkeit
- Geburtsdatum
- Wohnort
- Zivilstand
Identitätsüberprüfung: Angabe, auf Grund welcher Tatsachen sich die Urkundsperson über die Identität der an der Beurkundung mitwirkenen Personen Gewissheit verschafft hat (Pass/Identitätskarte, persönlich bekannt)
- Ort, Datum, Stempel und Unterschrift der Urkundsperson
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Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Fachzentrum Administration, Kundendienst | 026 494 80 10 | gemeinde@tafers.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Kompetenzzentrum Gemeindekanzlei | 026 494 80 10 | gemeinde@tafers.ch |