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Strafregisterauszug bestellen

Das Schweizerische Strafregister wird vom Bundesamt für Justiz (BJ) geführt.

Jede Person kann einen sie selbst betreffenden schriftlichen Auszug aus dem Strafregister anfordern. Die Zustellung des Auszuges erfolgt normalerweise an die Wohnadresse. Eine direkte Zustellung an eine andere Adresse (z.B. Arbeitgeber) ist möglich, wenn Sie uns dafür ausdrücklich den Auftrag erteilen. Die Gebühr für einen Auszug beträgt CHF 20.--. Sie ist im Voraus zu entrichten.

Auf dem Auszug werden Urteile wegen Verbrechen und Vergehen aufgeführt. Urteile wegen Übertretungen erscheinen nur auf dem Auszug, wenn ein Berufsverbot nach Artikel 67 StGB verhängt wurde.

Bestellung eines Auszuges (Bitte nur noch via Internet bestellen oder am Postschalter)
Erfassen Sie Ihre Bestellung unter www.e-service.admin.ch. Dort können Sie den Auszug bestellen. Wählen Sie die Zahlungsart und bezahlen Sie die Gebühr entweder bequem und sicher mit der Schweizer Postcard oder einer Kreditkarte via Internet, oder wie bisher mit Einzahlungsschein am Postschalter. Seit dem 5. Mai 2008 können Privatpersonen ihren Strafregister-Auszug in allen 2000 vernetzten Poststellen in der ganzen Schweiz bestellen und bezahlen. Die Daten werden am Schalter elektronisch erfasst und dem Schweizerischen Strafregister übermittelt, das innert weniger Arbeitstage den Auszug auf dem Postweg direkt dem Besteller zusendet.

Formulare werden keine mehr akzeptiert. Die Bestellung muss zwingend über eine Poststelle oder online erfolgen.

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