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Anmeldung Hundedatenbank Amicus

Hundehaltung und Registrierung (AMICUS)

Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehalterinnen und Hundehalter müssen in der nationalen Hundedatenbank AMICUS registriert sein.

Erstmalige Hundehaltung

Wer erstmals einen Hund anschafft, muss sich vor der Anschaffung beziehungsweise vor der Registrierung bei den Einwohnerdiensten der Wohngemeinde melden. Die Personalien werden dort in der zentralen Hundedatenbank AMICUS erfasst. Die Zugangsdaten für AMICUS werden anschliessend per Post oder E-Mail zugestellt. Danach kann die Registrierung des Hundes durch die Tierärztin oder den Tierarzt vorgenommen werden.

Zudem sind Ersthundehalterinnen und Ersthundehalter verpflichtet, vor der Anschaffung eines Hundes den obligatorischen Theoriekurs gemäss kantonalem Hundegesetz zu absolvieren.

Meldepflichten

Nach der Registrierung in AMICUS sind Hundehalterinnen und Hundehalter dafür verantwortlich, dass Änderungen und wichtige Ereignisse in der Datenbank erfasst werden. Dazu gehören insbesondere:

  • Abgabe oder Übernahme eines Hundes

  • Ausfuhr eines Hundes ins Ausland

  • Tod eines Hundes

  • Änderungen der Kontaktangaben

Die Verwaltung dieser Daten kann über die Plattform AMICUS oder über die kostenlose App animundo erfolgen.

Nutzung von animundo

Mit der kostenlosen App animundo können Hundehalterinnen und Hundehalter ihr AMICUS-Konto verknüpfen und verschiedene Dienstleistungen nutzen. Dazu gehören:

  • Einsicht in die registrierten Hunde

  • Verwaltung von Halterwechseln

  • Meldung von vermissten Hunden

  • Elektronische ePetCard

  • Meldung von Übernahmen, Weitergaben und Todesfällen

Ab 2026 steht die bisherige PetCard nicht mehr als physische Karte zur Verfügung und kann nicht mehr nachbestellt werden. Sie wird durch die elektronische ePetCard in der App animundo ersetzt.

Schutzhunde

Die Kennzeichnung eines Hundes als «Schutzhund» in der Datenbank AMICUS darf ausschliesslich durch das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (LSVW) vorgenommen werden. Hundehalterinnen und Hundehalter sowie Gemeinden dürfen diese Kennzeichnung nicht selbst erfassen.

Die Bezeichnung «Schutzhund» bedeutet nicht automatisch, dass der Hund von der Hundesteuer befreit ist. Sie weist lediglich darauf hin, dass der Hund eine Ausbildung im Schutzdienst begonnen hat oder im Rahmen einer entsprechenden Sportart eingesetzt wird.

Steuerbefreiungen für bestimmte Hunde, beispielsweise Blindenhunde, Rettungshunde, Polizeihunde oder Hunde im öffentlichen Dienst, erfolgen in der Regel über ein Gesuch bei der zuständigen Oberamtstelle.

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zur Hundehaltung, zur Registrierung in AMICUS sowie zum obligatorischen Theoriekurs finden Sie in den beigefügten Unterlagen sowie auf den Plattformen AMICUS und animundo.

Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder www.amicus.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
 

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