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Verpflichtungserklärung / Garantieerklärung
Für Gastgeber in der Schweiz
Sie möchten eine ausländische Person aus einem visumspflichtigen Land für höchstens 3 Monate als Touristin oder Tourist in die Schweiz einladen.
Personen aus visumspflichtigen Ländern reichen als Erstes ein Visumsgesuch (Einladungsschreiben) bei der schweizerischen Auslandsvertretung Ihres Wohnortes ein. Wird das Visum nicht erteilt, kann bei der Auslandsvertretung eine «Verpflichtungserklärung» verlangt werden. Die Verpflichtungserklärung ist von den ausländischen Gästen auszufüllen und Ihnen als Gastgeberin oder Gastgeber in die Schweiz zuzustellen. Wenn Sie bereit sind, die Garantiesumme von CHF 30'000.- zu übernehmen, ergänzen und unterzeichnen Sie die Verpflichtungserklärung. Mit diesem vollständig ausgefüllten Formular sprechen Sie persönlich bei der Einwohnerkontrolle vor.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Verpflichtungserklärung (Formular erhältlich bei der Schweizer Vertretung im Ausland)
- Kopie eines amtlichen Ausweises (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis)
- Mietvertrag des Garanten
- Krankenkassenpolice
- Steuerveranlagungsanzeige oder Kopie der Steuererklärung des Vorjahres
- Lohnabrechnungen der letzten drei Monate (inkl. Ehepartner)
- Kreditverträge (Privatkredite, Leasing etc.)
- Aktuelle Bankauszüge
- Aktueller Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung des Sozialdienstes (keine aktuelle Unterstützung und/oder allfällige frühere Unterstützung vollumfänglich zurückbezahlt)
Die Übermittlung an die schweizerische Auslandvertretung dauert nach erfolgter Bestätigung je nach Land rund 20 Arbeitstage. Danach können die ausländischen Gäste bei der Vertretung nachfragen, ob das Visum erteilt wird.
Wichtige Links:
Schweizer Vertretungen im Ausland (admin.ch)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Preis
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Fachzentrum Einwohnerkontrolle | 026 494 80 10 | gemeinde@tafers.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Kompetenzzentrum Gemeindekanzlei | 026 494 80 10 | gemeinde@tafers.ch |