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Unterhaltsbürgschaft bei Einreisevisum Ausländer
Die Gemeinde muss bei visumpflichtigen Einladungen ausländischer Besucher und Unterhaltsbürgschaften eine Beurteilung der finanziellen Situation des Antragstellers vornehmen. Um diese Überprüfung durchzuführen, muss die Antragstellerin / der Antragsteller folgende Dokumente bei der Gemeindekanzlei einreichen:
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Gesuchsformular https://www.fr.ch/sites/default/files/2018-09/attestation_prise_charge_de.pdfExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Kopie eines amtlichen Ausweises (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis)
- Mietvertrag des Garanten
- Krankenversicherungspolice
- Steuerveranlagungsanzeige oder Kopie der Steuererklärung des Vorjahres
- Lohnabrechnungen der letzten drei Monate (inkl. Ehepartner)
- Kreditverträge (Privatkredite, Leasing etc.)
- Aktuelle Bankauszüge
- Aktueller Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung des Sozialdienstes (keine aktuelle Unterstützung und/oder allfällige frühere Unterstützung vollumfänglich zurückbezahlt)
Die Gemeinde überprüft anhand dieser Unterlagen, ob die Antragstellerin/ der Antragsteller in der Lage ist, die finanziellen Verpflichtungen für die visumpflichtige Person zu erfüllen. Bitte beachten Sie, dass unvollständige Unterlagen zur Nichtbearbeitung des Antrags führen können.
Die Antragstellerin / der Antragsteller muss anschließend die unterzeichnete Unterhaltsbürgschaft an das Amt für Bevölkerung und Migration in Granges-Paccot https://www.fr.ch/de/sjsd/bmaExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. senden. Die endgültige Entscheidung über die Visumerteilung obliegt dem Amt für Bevölkerung und Migration.
Die Überprüfung des Dossiers beansprucht mehrere Wochen.
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Fachzentrum Einwohnerkontrolle | 026 494 80 10 | gemeinde@tafers.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Kompetenzzentrum Gemeindekanzlei | 026 494 80 10 | gemeinde@tafers.ch |