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Wasser, unser Lebenselixier Im Kanton Freiburg müssen die Gemeinden dafür sorgen, dass Wohn- und öffentlichen Räumen genügend Trinkwasser zur Verfügung steht. Die Gemeinden können Dritte (Verteilergesellschaften, industrielle Betriebe) mit den technischen Aufgaben der Wasserverteilung beauftragen. Die politische Verantwortung jedoch kann nicht delegiert werden. Die gesetzlichen Grundlagen sind das kantonale Trinkwassergesetz (TWG) und dessen Ausführungsreglement (TWR). Alle Trinkwasserversorgungen (Gemeinden und Vereine) unterliegen ebenfalls der eidgenössischen Lebensmittelgesetzgebung (RS 817). |