Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ einer Gemeinde, welches sich zusammensetzt aus allen Aktivbürger/innen der Gemeinde Tafers.
Im Jahr werden mindestens zwei Versammlungen durchgeführt - eine im Frühjahr und die andere gegen Ende Jahr. Der Gemeinderat bereitet die Geschäfte vor und gibt zu den Geschäften einen verbindlichen Antrag ab. Die entsprechenden Verwaltungsrechnungen und Voranschläge befinden sich unter den beschlussfassenden Gemeindeversammlungen.
Die Leitung der Gemeindeversammlung übernimmt der Gemeindeammann oder die Gemeindepräsidentin.
| Aufgaben: | Sämtliche Ausstattungen der Befugnisse und Aufgaben einer Gemeindeversammlung sind im Gemeindegesetz und dem Ausführungsreglement geregelt. |
| Kompetenzen: | Gestützt auf Art. 10 des Gesetzes über die Gemeinden vom 25. September 1980. |
| Voraussetzungen: | Aktivbürger, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde haben. Die Gemeindeversammlung ist öffentlich, sofern nicht das Büro aus wichtigen Gründen den Ausschluss der Öffentlichkeit beschliesst. |
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